Rund um Halbjahresinformation und Zeugnis

Fragen zur Halbjahresinformation oder zum Zeugnis? Auf diesen Seiten versuchen wir Antworten auf Fragen rund um das Zeugnis zu geben. Rechtsquelle sind die Versetzungsordnung und die Notenbildungsverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Halbjahresinformation, Abgangszeugnis, Zeugnis - wo ist da der Unterschied?

Zur Mitte des Schulhalbjahres (Ende Januar / Anfang Februar) wird in den Klassen 5-10 kein Zeugnis, sondern eine Zwischeninformation ausgegeben, die den gegenwärtigen Leistungsstand und die Tendenz der Leistung in den verschiedenen Fächern abbilden soll. Da es sich also um kein Zeugnis handelt, finden sich dort auch halbe Noten und Viertelnoten wie z.B. 2-3 oder 2+. Noten für Verhalten oder Mitarbeit (sogenannte „Kopfnoten“, siehe unten) sind nicht enthalten.

Ein Zeugnis gibt es am Ende des Schuljahres, in dem nur ganze Noten sowie Noten für Verhalten und Mitarbeit enthalten sind. Es wird vom Klassenlehrer und dem Schulleiter unterschrieben und gesiegelt. Zusätzlich zu den Kopfnoten (in den Klassen 5-6 stehen Texte anstelle der Kopfnoten) können auch ergänzende Bemerkungen im Zeugnis stehen.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird nach jedem Halbjahr ein Zeugnis ausgegeben, Halbjahresinformationen gibt es dort keine. Da in der Kursstufe andere Noten gegeben werden (0-15 Notenpunkte), gibt es in diesen Zeugnissen entsprechend nur volle Notenpunkte. Da es in der Jahrgangsstufe keine Klassen, und somit auch keinen Klassenlehrer gibt, unterschreibt neben dem Schulleiter der Tutor des Schülers.

Ein Abgangszeugnis wird auf Wunsch ausgegeben, wenn ein Schüler die Schule verlässt (z.B. wegen Umzug). Dieses Zeugnis enthält nur ganze Noten, jedoch keine Noten für Verhalten oder Mitarbeit.

Die Halbjahresinformation wird in den Klassen 5-10 zum Ende des ersten Schulhalbjahres erstellt und Ende Januar / Anfang Februar ausgegeben. Sie dient dazu, einen ersten Zwischenstand in den Leistungen aller Fächer zu dokumentieren. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, dass auch bereits die Hälfte der anstehenden Leistungsmessungen durchgeführt sind und berücksichtigt werden.

In der Halbjahresinformation sind im Unterschied zum Zeugnis auch halbe Noten (etwa 2-3, 4-5) und Viertelnoten (etwa 2-, 4+) zu finden. Im Vorfeld finden stets Klassenkonferenzen statt, in denen über die einzelnen Schüler gesprochen wird. Gibt es Gesprächswünsche von Seiten der Lehrerschaft mit Eltern, wird auch dies in der Halbjahresinformation dokumentiert.

Die Halbjahresinformation enthält keine Aussagen über Verhalten und Mitarbeit, kann aber ergänzende Bemerkungen umfassen. Sie wird vom Klassenlehrer unterschrieben und nicht gesiegelt und enthält gegebenenfalls einen Hinweis, falls aus der momentanen Sicht die Versetzung gefährdet sein könnte.

Nach der Ausgabe der Halbjahresinformation wird in den folgenden Wochen ein Elternsprechtag veranstaltet, an dem zeitnah Gelegenheit zum Gespräch besteht.

Wann erfolgt eine Versetzung?

Eine Schülerin oder ein Schüler wird immer dann versetzt, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen (vgl. hierzu Versetzungsanforderungen):

  1. Der Durchschnitt aller Noten zusammen beträgt 4,0 oder besser
                                                 und
  2. Der Durchschnitt aller Kernfächer beträgt 4,0 oder besser.

Ist das nicht der Fall, muss man im Einzelfall genauer hinsehen:

Wie kann man was ausgleichen, um versetzt zu werden?

Es kommt insbesondere darauf an:

Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathe, die jeweiligen Fremdsprachen und je nach Wahl auch NwT.

Maßgebliche Fächer sind alle für die Versetzung relevanten Fächer inclusive der Kernfächer.

Andere maßgebliche Fächer sind alle anderen Fächer, jedoch keine Kernfächer. Man könnte sie auch Nebenfächer nennen.

Liegt im gesamten Zeugnis eine Note unterhalb „ausreichend“ (4):

Insgesamt gilt damit als versetzt, wer maximal eine Note schlechter als „ausreichend“ hat und diese ausgleichen kann. Nicht ausgeglichen werden kann einzig eine Note „ungenügend“ im Kernfach.

Kernfächer sind alle Hauptfächer, also die Fremdsprachen, Deutsch, Mathe und NwT. Nicht-Kernfächer sind alle anderen Fächer. Versetzungsrelevante Fächer sind alle Fächer, die in diesem Jahr in der Klasse unterrichtet werden.

Liegen im gesamten Zeugnis zwei Noten unterhalb „ausreichend“:

Ausnahmeregelungen:

Wie oft kann man im Laufe der Gymnasialzeit sitzenbleiben?

Wenn jemand ein Schuljahr wiederholt, dann muss er im zweiten Anlauf das Klassenziel erreichen, sonst droht das Ausscheiden aus dem Gymnasium. Gleiches gilt, wenn zwei aufeinanderfolgende Klassen nicht bestanden werden.

Außerdem ist eine Wiederholung einer Klasse nur zweimal im Laufe der Gymnasialzeit möglich (vgl. Mehrmalige Nichtversetzung). Bei einer dritten Nichtversetzung muss das Gymnasium leider verlassen werden.

Bei diesem Passus gibt es auch eine allerdings sehr eng gefasste Ausnahmeregelung.

Was tun, wenn man nicht versetzt wird?

Es ist keine Schande nicht versetzt zu werden. Die Gründe, warum ein Schüler oder eine Schülerin das Klassenziel nicht erreichen konnte, sind oft sehr vielfältig und sollten genau betrachtet werden. Das "Sitzenbleiben" ist oft eine Chance, die sinnvoll genutzt werden sollte.

In jedem Fall wird der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin nach den Konferenzen auf die Eltern zukommen und sie in einem separaten Schreiben über die Nichtversetzung informieren. Dazu gehört auch eine Gesprächsangebot nicht nur, damit man herausfindet, warum es zur Nichtversetzung gekommen ist, sondern vor allem auch, was nun werden soll. Oft bedeutet die Nichtversetzung, dass man das Schuljahr wiederholt. Im Gespräch mit der Klassenlehrkraft kann man nun die Chance nutzen, um die Wiederholung erfolgreicher und besser zu absolvieren. Die allermeisten Wiederholer erreichen dann auch das Abitur.

Wie funktioniert das mit der Verhaltens- und Mitarbeitsnote?

Gemeinsames Ziel von Schule und Elternhaus ist es, Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen und sozial kompetenten Menschen zu erziehen. Dabei ist uns bewusst, dass wir nur dann erfolgreich sein können, wenn Schule und Elternhaus eng zusammenarbeiten.

Noten für Verhalten und Mitarbeit beschreiben die Beobachtungen bezogen auf das ganze Schuljahr. Sie werden durch die Klassenkonferenz beraten und beschlossen. Für beide Noten gilt das Schulleitbild als Bezugsgröße.

Notenbildungsverordnung §6 (1-2) zu den Noten für Verhalten und Mitarbeit:

Die allgemeine Beurteilung beinhaltet Aussagen zur Arbeitshaltung (z.B. Fleiß, Sorgfalt), zur Selbständigkeit (z.B. Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein) und zur Zusammenarbeit (z.B. Hilfsbereitschaft, Fairness) in der Klassen- und Schulgemeinschaft...

„Die Noten haben die folgende Bedeutung:

„Sehr gut“ (1): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit besondere Anerkennung verdient

„Gut“ (2): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht

„Befriedigend“ (3): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit den an ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkung entspricht

„Unbefriedigend“ (4): wenn das Verhalten bzw. die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen nicht entspricht.“

Darunter verstehen wir am PG im Einzelnen:

Verhalten Mitarbeit
Der Schüler / Die Schülerin zeigt altersangemessen:
  • partnerschaftlichen Umgang mit Mitschülern
  • Wertschätzung und Toleranz anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft gegenüber
  • Umgangsformen wie Höflichkeit, Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und aktive Hilfsbereitschaft
  • Zivilcourage
  • Empathiefähigkeit
  • Kritikfähigkeit
Der Schüler / Die Schülerin
  • engagiert sich in schüler- und lehrerzentrierten Arbeitsformen.
  • ist kooperativ und zeigt Teamfähigkeit.
  • engagiert sich regelmäßig, beharrlich und zum Unterrichtsverlauf passend.
  • folgt aufmerksam dem Unterricht.
  • zeigt Eigeninitiative und Kreativität.
  • hat ihre/seine Arbeitsmaterialien parat.
  • zeigt Eigenverantwortung für den eigenen Lernerfolg.

Die Noten für Verhalten und Mitarbeit können bei Bedarf durch Bemerkungen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers ergänzt werden. Weiterhin können, abgesehen von Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen, Aussagen zu häufigen Fehlzeiten bzw. unentschuldigten Fehlzeiten gemacht werden.

Ab wann erhält man einen Preis oder eine Belobung?

Klasse Belobung Preis
5 - 6 2,2 1,8
7 - 10 2,4 2,0
11 - 12 10 Punkte 11 Punkte

Preis oder Belobung wird ab einem bestimmten Notenschnitt im Zeugnis vergeben. Dabei werden alle Fächer gleich gewichtet. Die nebenstehende Tabelle bietet eine Übersicht.