Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

(für weitere Details vgl. dazu auch §90 Schulgesetz)

Das Leben in der Schule erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Hält ein Schüler die Regeln nicht ein und nützen auch pädagogische Maßnahmen, Gespräche, Ermahnungen und Vereinbarungen nichts, so sind folgende Maßnahmen möglich (der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten):

Pädagogische Maßnahmen

Maßnahmen, die Lehrkräfte treffen können

Maßnahmen der Schulleitung

Maßnahmen der Schulleitung nach Anhörung der Klassenkonferenz bzw. der Jahrgangsstufenkonferenz

Bei allen Maßnahmen ist der Schüler anzuhören. Bei Maßnahmen der Schulleitung gibt der Schulleiter dem Schüler, bei Minderjährigen den Eltern, Gelegenheit zur Anhörung.

Wir wollen alle gemeinsam daran arbeiten, dass diese Maßnahmen nicht angewandt zu werden brauchen!