Hausordnung
Wir kommen an unserer Schule nicht ohne
Regeln aus, die sich aus den einschlägigen
Gesetzen, Erlassen und Vorschriften
ergeben.
Damit der Unterricht und das Schulleben
ungestört ablaufen können, besteht
Einigkeit darüber, dass folgendes
untersagt ist:
- Das Mitbringen von Gegenständen,
welche die Unterrichtsarbeit oder die Ordnung
der Schule stören können, oder die
eine Gefährdung oder Schäden zur
Folge haben könnten
- Jegliche Nutzung eines Mobiltelefons
(Handy) und sonstiger elektronischer
Kommunikationsmittel während des
Unterrichts.
Ein Hinweis: Bei Prüfungen und
Klassenarbeiten gilt bereits das
Mitführen solcher Geräte als
Täuschungsversuch.
Unfallvorsorge und Aufsichtsregelung
- Das Schulgelände darf während der
Unterrichtszeiten von Schülern der Klassen
5-10 nur in begründeten
Ausnahmefällen verlassen werden.
- Ist 5 Minuten nach dem Läuten noch
keine Lehrkraft erschienen, so erstattet die
Klasse Meldung im Sekretariat oder im
Lehrerzimmer.
Nötigenfalls wird die Lehrkraft in der
Nachbarklasse verständigt.
- Der Aushang von Plakaten u.ä. darf
nicht auf Fensterscheiben erfolgen.
-
In den großen Pausen haben
die Schüler die Unterrichtsräume
zu verlassen.
- Unfälle, die sich im Schulbereich, bei
Schulveranstaltungen und auf dem direkten
Schulweg ereignen, sind der Schulleitung sofort
zu melden, da für solche Fälle eine
gesetzliche Unfallversicherung besteht.
- Das Rauchen ist nur den Schülern der
Oberstufe (Klasse 11-13) in der dafür
vorgesehenen Raucherecke gestattet. Diese
Schüler stellen die Reinigung dieses
Bereichs durch einen geeigneten
Reinigungsdienst sicher.
- Der Alkoholkonsum ist im Schulgebäude
und bei Schulveranstaltungen nur in
Ausnahmefällen und nach
ausdrücklicher Erlaubnis des Schulleiters
gestattet. Während der Schulzeit und in
den Pausen (auch in der Mittagspause) ist er
für Schüler aller Altersstufen
generell verboten.
- Das Parken auf dem Schulparkplatz ist
für Schüler bis 15.00 Uhr (vgl.
Aushang der Stadtverwaltung) nicht gestattet.
Fahrzeuge ohne gültige Parkplakette werden
ggf. zur Anzeige gebracht.
- Für vorsätzliche und grob
fahrlässige durch Schüler verursachte
Schäden haften deren
Erziehungsberechtigte.