Auf diesen Seiten möchten wir Schüler und Eltern darüber informieren, wie wir GFS am Peutinger-Gymnasium handhaben. Im wesentlichen sind die Informationen auf diesen Seiten den Handreichungen für Schüler und Eltern entnommen, die jeder Schüler und jede Schülerin bei uns ausgehändigt bekommt.
Eine GFS ist eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen. Sie zählt bei der Ermittlung der Jahresnote wie eine Klassenarbeit, ist aber keine Klassenarbeit im herkömmlichen Sinne.
Jeder Schüler ist verpflichtet, in den Klassen 7-10 jeweils eine derartige Leistung in einem Fach seiner Wahl abzulegen, in den Jahrgangstufen 1 und 2 zusammen insgesamt jedoch drei. Damit muss ein Schüler in seiner Schullaufbahn mindestens sieben GFS ablegen.
Zusätzlich kann auf Entscheidung des unterrichtenden Lehrers in einer Klasse eine Klassenarbeit, die die Mindestzahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten überschreitet, für die ganze Klasse als GFS durchgeführt werden. Vorgeschriebene Klassenarbeiten (z. B. in den Hauptfächern 4 Klassenarbeiten) können nicht durch GFS ersetzt werden.
Zusätzlich dazu haben wir am PG die folgende präzisierende Beschlusslage:
Ohne abgelegte und bestätigte GFS (1 GFS pro Jahr) kann in den Klassen 7-10 keine Versetzung erfolgen.
Ohne abgelegte und bestätigte GFS in den Jahrgangsstufen 1 und 2 (3 GFS in zwei Jahrgangsstufen, möglichst in den ersten drei Semestern) kann keine Zulassung zum mündlichen Abitur erfolgen. Damit gilt das Abitur als nicht bestanden.
Rechtliche Grundlage der GFS ist die Notenbildungsverordnung §9 Abs. 5 sowie die entsprechenden präzisierenden Beschlüsse der GLK.
Zur Organisation der GFS erhält der Schüler zu Beginn der Klasse 7 sowie beim Eintritt in die Jahrgangsstufe ein Übersichtsblatt über den Ablauf sowie ein Protokollblatt für die notwendigen Eintragungen. Das Übersichtsblatt führt der Schüler durchgängig von Klasse 7 bis 10 sowie erneut in den Jahrgangstufen 1 und 2.
Der Schüler trägt die Verantwortung für die zeitgerechte Absprache von Thema, Form und geplantem Durchführungszeitraum mit einer Lehrkraft. Nach der Vereinbarung einer GFS meldet er dies in den Klassen 5-7 dem Klassenlehrer, in den Jahrgangsstufen 1 und 2 den Oberstufenberatern. Nach der Ableistung der GFS muss die Unterschrift des Lehrers auf dem GFS-Blatt vorliegen.
Er wird durch Klassenlehrer bzw. Tutor unterstützt; die ordnungsgemäße Durchführung der GFS wird am Schuljahresende durch den Klassenlehrer/Tutor überprüft.
Der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer.