Der Verres-Prozess

Cicero hat die Gemeinden Siziliens in einem Prozess gegen den Statthalter Gaius Verres wegen Erpressung erfolgreich vertreten. Durch diesen Prozess nahm Cicero auch die Stellung des ersten Redners in Rom ein, da er den bis dahin bedeutendsten Redner Quintus Hortensius Hortalus als Verteidiger des Verres schlagen konnte.

 

Das Verbrechen von Verres

Eine der ersten Reden, die Cicero hielt, war gegen den Provinzstatthalter in Sizilien, gegen C. Verres. Es war die Anklagerede in einem Strafprozess; der Prozess gegen Verres fand im Jahre 70 v. Chr. statt. Cicero, der damals 35 Jahre alt war, hatte sich durch seine Arbeit als Quästor Sympathien der Bewohner in Sizilien gesichert. Deshalb vertrauten ihm die Sizilier in der Prozessführung gegen Verres. 
Was hatte dieser Verres verbrochen? Während seiner Proprätur (Statthalterschaft) hatte er drei Jahre lang systematisch die Insel nach Kulturschätzen abgesucht und die besten Stücke mit sich nach Rom in seinen Privatbesitz genommen. Weder private noch öffentliche noch religiöse Güter blieben verschont.

Von Gaius Verre geraubte Kunstwerke

Das Leid der Sizilier war groß, ebenso die Empörung. Dieser Kriminelle aus Rom hatte ihnen die Grundlagen ihrer Kultur zerstört. Sie klagten ihn deshalb der Erpressung an; der Prozess ging um Rückforderung geraubten Gutes (crimen pecuniarum repetundarum).

 

Karte von den Orten in Sizilien, die Verres ausgeraubt hat.

 

Die Vorraussetzungen Verres'

Verres stammte aus der Hocharistokratie (Machtform von Hochadligen zu denen Verres gehörte) und konnte sich die besten Verteidiger seiner Zeit leisten: Hortensius, Sisienna und P. Scipio, auch Männer aus dem Hochadel. Cicero hatte als homo novus („Newcomer“/Aufsteiger) nicht viel Ansehen beim senatorischen Adel und sie waren kaum bereit ihm die Chance zu geben, einen von ihnen vor aller Öffentlichkeit bloßzustellen: „Starke senatorische Kreise setzten alles daran, die Demaskierung eines der schlimmsten Vertreter ihres Standes zu verhindern“ (M. Fuhrmann, Cicero und die römische Republik,66).
Cicero der seinen ganzen Stolz in diesen Prozess setzte, sich als homo novus gegen die „Oberen“ zu behaupten, musste gerade am Anfang alle Register ziehen, um gegen die „Verres-Clique“ anzukommen. 


Der Beginn und das Ende des Prozesses

Es gelang ihm den Prozess noch im Jahre 70 v.Chr. anberaumen zu lassen, indem er die Ermittlung der Beweise in Sizilien in kürzester Zeit erledigte (im nächsten Jahr wäre die Situation ungünstig gewesen, weil Anhänger Verres die höchsten Ämter im Staat besetzen sollten.). Am 5. August begann der Prozess.
In seiner ersten Rede (actio prima) gegen Verres deckte Cicero die Manipulationen seiner Gegner überzeugend auf. Dabei legte er das Beweismaterial, das er in Sizilien gesammelt hatte, vor und ließ der Reihe nach alle Zeugen auftreten. Der Erfolg war groß. Schon am dritten Tag ließ sich Verres, wegen der erdrückenden Beweislast krank melden und erschien nicht mehr. Nach einer langen Gerichtspause sollte am 20. September der Prozess wieder aufgenommen werden, aber Verres hatte sich, weil er Italien verlassen hatte, ins Exil geflüchtet (um der Todesstrafe zu entgehen). 
Die actio secunda, die in einem solchen Prozess üblich war, musste also gar nicht mehr stattfinden, Cicero veröffentlichte aber die fünf Reden der Zweitverhandlung trotzdem. Verres war bestraft, die Sizilier waren mit dem Ergebnis des Prozesses zufrieden; durch diesen spektakulären Sieg Ciceros war er zum ersten Redner Roms aufgestiegen. Er hatte also sein erstes Lebensziel erreicht.

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