Cicero hat die Gemeinden Siziliens in einem Prozess gegen den Statthalter Gaius Verres wegen Erpressung erfolgreich vertreten. Durch diesen Prozess nahm Cicero auch die Stellung des ersten Redners in Rom ein, da er den bis dahin bedeutendsten Redner Quintus Hortensius Hortalus als Verteidiger des Verres schlagen konnte.
Das Verbrechen von Verres
Eine der ersten Reden, die Cicero hielt, war
gegen den Provinzstatthalter in Sizilien, gegen
C. Verres. Es war die Anklagerede in einem
Strafprozess; der Prozess gegen Verres fand im
Jahre 70 v. Chr. statt. Cicero, der damals 35
Jahre alt war, hatte sich durch seine Arbeit
als Quästor Sympathien der Bewohner in
Sizilien gesichert. Deshalb vertrauten ihm die
Sizilier in der Prozessführung gegen
Verres.
Was hatte dieser Verres verbrochen?
Während seiner Proprätur
(Statthalterschaft) hatte er drei Jahre lang
systematisch die Insel nach Kulturschätzen
abgesucht und die besten Stücke mit sich
nach Rom in seinen Privatbesitz genommen. Weder
private noch öffentliche noch
religiöse Güter blieben verschont.
Das Leid der Sizilier war groß, ebenso die Empörung. Dieser Kriminelle aus Rom hatte ihnen die Grundlagen ihrer Kultur zerstört. Sie klagten ihn deshalb der Erpressung an; der Prozess ging um Rückforderung geraubten Gutes (crimen pecuniarum repetundarum).
Die Vorraussetzungen Verres'
Verres stammte aus der Hocharistokratie
(Machtform von Hochadligen zu denen Verres
gehörte) und konnte sich die besten
Verteidiger seiner Zeit leisten: Hortensius,
Sisienna und P. Scipio, auch Männer aus
dem Hochadel. Cicero hatte als homo
novus („Newcomer“/Aufsteiger)
nicht viel Ansehen beim senatorischen Adel und
sie waren kaum bereit ihm die Chance zu geben,
einen von ihnen vor aller Öffentlichkeit
bloßzustellen: „Starke senatorische
Kreise setzten alles daran, die Demaskierung
eines der schlimmsten Vertreter ihres Standes
zu verhindern“ (M. Fuhrmann, Cicero und
die römische Republik,66).
Cicero der seinen ganzen Stolz in diesen
Prozess setzte, sich als homo novus
gegen die „Oberen“ zu behaupten,
musste gerade am Anfang alle Register ziehen,
um gegen die „Verres-Clique“
anzukommen.
Der Beginn und das Ende des Prozesses
Es gelang ihm den Prozess noch im Jahre 70
v.Chr. anberaumen zu lassen, indem er die
Ermittlung der Beweise in Sizilien in
kürzester Zeit erledigte (im nächsten
Jahr wäre die Situation ungünstig
gewesen, weil Anhänger Verres die
höchsten Ämter im Staat besetzen
sollten.). Am 5. August begann der
Prozess.
In seiner ersten Rede (actio prima)
gegen Verres deckte Cicero die Manipulationen
seiner Gegner überzeugend auf. Dabei
legte er das Beweismaterial, das er in Sizilien
gesammelt hatte, vor und ließ der Reihe
nach alle Zeugen auftreten. Der Erfolg war
groß. Schon am dritten Tag ließ
sich Verres, wegen der erdrückenden
Beweislast krank melden und erschien nicht
mehr. Nach einer langen Gerichtspause sollte am
20. September der Prozess wieder aufgenommen
werden, aber Verres hatte sich, weil er Italien
verlassen hatte, ins Exil geflüchtet (um
der Todesstrafe zu entgehen).
Die actio secunda, die in einem
solchen Prozess üblich war, musste also
gar nicht mehr stattfinden, Cicero
veröffentlichte aber die fünf Reden
der Zweitverhandlung trotzdem. Verres war
bestraft, die Sizilier waren mit dem Ergebnis
des Prozesses zufrieden; durch diesen
spektakulären Sieg Ciceros war er zum
ersten Redner Roms aufgestiegen. Er hatte also
sein erstes Lebensziel erreicht.
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